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Privatisierung für Privatpersonen

Wohnungsprivatisierung
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, die Miete in Zukunft in die eigene Tasche zu zahlen? Anstatt Sie jeden Monat durch den Schornstein „zu verheizen“. Mit der Hamilton Wohnungs-Privatisierung können Sie sich vor zukünftigen Mietsteigerungen und Vermögensverzehr schützen.

Ein Beispiel:
Bei einer durchschnittlichen monatlichen Kaltmiete von ca. 900,-€ zahlen Sie in einem Jahr ca. 10.800,-€ für Ihren gemieteten Wohnraum.
Dies summiert sich nach 10 Jahren auf eine stolze Summe von 108.000,-€ gezahlter Kaltmiete. Sie haben dieses Geld also verwohnt oder salopp gesprochen durch den „Schornstein verheizt“. Bedenken Sie, dass Sie dieses Geld Ihrem Vermieter zu seinem Vermögensaufbau gezahlt haben und Sie davon keinen Cent mehr wieder sehen. Hierbei haben wir noch nicht einmal eine Mietsteigerung berücksichtigt. Es wird also noch schlimmer. Bei einer statistischen Mietsteigerung von ca. 3% pro Jahr (erlaubt sind 15% nach 3 Jahren) steigt die gezahlte Kaltmiete sogar auf ca. 123.809,40€ innerhalb von 10 Jahren. Nach ca. 30 Jahren Mietzahlung haben Sie somit ca. 513.818,52€ Kaltmiete gezahlt.

Rechnen Sie hier einmal Ihre aktuelle Situation:

Mietrechner

Ihre derzeitige monatliche Kaltmiete in Euro:
Jährliche Mietsteigerung in %:
Berechnung für:
Gesamtbetrag Ihrer Mietzahlungen:

Wie funktioniert die Hamilton Wohnungsprivatisierung?

Wenn Sie Ihre Wunschwohnung gefunden haben, erarbeiten wir anhand Ihrer persönlichen Möglichkeiten ein passendes Privatisierungskonzept für Sie. Unter Einbindung von staatlichen Fördermöglichkeiten (KFW-Bank) und Landesfördermöglichkeiten (IBB-Berlin, NRW-Bank, usw.) suchen wir das passende Programm und den passenden Bank-Partner aus. Wenn wir gemeinsam ein geeignetes Privatisierungskonzept mit all Ihren Wünsche und Zielen für die

Zukunft entwickelt haben, beantragen wir dieses für Sie. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie und beantragen die erforderlichen Genehmigungen für Sie und Ihre Wunschwohnung. Nach entsprechender Genehmigung wird alles in einem notariellen Vertrag geregelt und beurkundet und der Tag des Einzuges wird bestimmt. Somit haben Sie den Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft ohne Mieterhöhung gelegt.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gehört mir die Wohnung?

Die Wohnung gehört Ihnen vom ersten Tag an (festgelegt im notariellen Vertrag).

Bin ich noch flexibel, oder muss ich jetzt 30 Jahre in dieser Wohnung bleiben obwohl sie vielleicht in 5 Jahren zu klein für mich ist?

Natürlich sind Sie flexibel, ähnlich wie bei einer Mietwohnung (3 monatige Kündigungsfrist) Bei einer privatisierten Wohnung können Sie ohne Fristen den Zeitpunkt und die Art des Wechsels selber festlegen. In der Regel dauert es ca. 1 bis 8 Monate um Ihren Wunschwechsel zu vollziehen.

Kann ich trotz Wohnungsprivatisierung später noch ein Haus bauen/kaufen oder verbaue ich mir damit meine Zukunftswünsche?

Ganz im Gegenteil, Sie schaffen durch die Hamilton-Wohnungsprivatisierung echten Vermögensaufbau und für einen späteren Hauskauf haben Sie bereits Sicherheiten und Vermögen gebildet.

Was passiert wenn ich arbeitslos oder Hartz IV Empfänger werde?

Bei einer Mietwohnung haben Sie Anspruch auf einen Mietzuschuss. Die Wohnung muss aber Ihren Bedürfnissen von Größe und Kosten entsprechen. Meist droht ein Wohnungsumzug. Bei der Privatisierung haben Sie einen Anspruch auf Lastenzuschuss. Wie der Mietzuschuss dient der Lastenzuschuss der wirtschaftlichen Sicherung angemessenem und familiengerechten Wohnens (§ 1 WoGG). Die Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann in Frage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen.

Was passiert wenn mein Partner verstirbt?

Bei einer Mietwohnung müssen die Kaltmiete und die Betriebskosten weiter gezahlt werden. Auch bei der Privatisierung fallen die mtl. Privatisierungsraten sowie das Wohngeld weiter an. Für solche Fälle sollte eine kostengünstige Risikoversicherung abgeschlossen werden. Diese dient dem finanziellen Ausgleich eines Partners im Todesfall. Bei Ablauf der Versicherung (immer angepasst an die Laufzeit der Privatisierung) erlischt die Versicherung ohne Auszahlung eines Geldbetrages. Sie können dies mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung vergleichen. Nach Ablauf der Kfz-Versicherung bekommen Sie auch kein Geld zurück. Ein Abschluss einer Risikoversicherung ist aber keine Pflicht sondern ratsam.

Was kostet eine Risikoabsicherung? Rechnen Sie selbst ( Klick )

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Privatisierung erfüllen?

Für Personen im Alter von 18 bis 80 Jahren ist eine Privatisierung möglich. Die mtl. Privatisierungsrate muss aus Ihrem mtl. Haushaltseinkommen bezahlt werden können. In der Regel ist die mtl. Privatisierungsrate günstiger als eine vergleichbare Miete. Ihre Bonität (Verhältnis zwischen Einnahmen u. Ausgaben) sollte in geordneten Verhältnissen stehen. Kredite oder Leasingraten, wenn Sie ordentlich bezahlt werden, stellen keinen Hinderungsgrund für eine Privatisierung dar. Auch eventuelle Jugendsünden in der SCHUFA müssen kein Hinderungsgrund sein. Lassen Sie uns darüber sprechen. Wie planen Sie Ihre Zukunft?

Wenn das so einfach ist, dann müsste das ja jeder machen?

Stimmt genau. Aber nicht jeder hat schon einmal von der Hamilton-Wohnungsprivatisierung gehört. Vielleicht haben Sie auch jetzt das erste mal davon gehört. Jeder der die passende Wohnung gefunden und es verstanden hat, macht es auch im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Dies sollten Sie gemeinsam mit uns erarbeiten.

Da ist doch bestimmt ein Haken dabei?

Ja stimmt, der „Haken“ zu Ihrem zukünftigen Glück sind Sie selber, also nehmen Sie Ihr Glück selbst in die Hand und prüfen Sie uns.

Marktexpertise und Erfahrung in der Mieterprivatisierung seit 1993

Hamilton Immobilien GmbH
Wohnungsprivatisierung
Service Telefon: 030-692-09-85-62

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