- Förderung von Wohneigentum
- Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen
- Für einkommensschwächere und kinderreiche Familien
- Beantragung direkt über Landesfördermittelstellen
Was sind Landesfördermittel?
Bundesländer und Gemeinden stellen unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere einkommensschwächeren und kinderreichen Familien Landesfördermittel, in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen, für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung.
Wo können Landesfördermittel beantragt werden?
Die Landesfördermittel können nur direkt bei der zuständigen Behörde beantragt werden und nicht über die Baugeld Spezialisten. Ihr Baugeld Spezialist vor Ort berät Sie jedoch gerne über mögliche Landesfördermittel.
Welche Vorhaben werden gefördert?
In der Regel werden nur Vorhaben gefördert, die noch nicht begonnen wurden. Die Art und Höhe der Landesfördermittel fällt nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Die Mittel hängen von der jeweiligen finanziellen Situation des Bundeslandes ab und sind an bestimmte Bedingungen und Einkommensgrenzen gebunden. Ein Rechtsanspruch auf Fördergelder besteht grundsätzlich nicht.
Wer erhält Landesfördermittel?
Landesfördermittel erhalten insbesondere einkommensschwächere und kinderreiche Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (§9 WoFG). Die Richtlinien und Förderbedingungen bzw. Fördermaßnahmen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Weiterführende Informationen zu den Landesfördermitteln der jeweiligen Bundesländer erhalten Sie auf Anfrage.