
Sowohl Neubau als auch Bestandimmobilien sollen gefördert werden
Es ist beschlossene Sache: Wohneigentum für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren soll ab diesem Sommer rückwirkend zum 1. Januar 2018 gefördert werden. Pro Kind erhält die Familie 15.000 Euro Zuschuss auf Eigentum. Und das sowohl auf Neubau als auch auf Bestandsimmobilien. Förderberechtigt sind Familien mit einem Haushaltsjahresein-kommen von bis zu 90.000 Euro.
„Das Baukindergeld ist vor allem für junge Familien eine tolle Sache“, freut sich Carsten Hillmann über die Entscheidung der Fraktionsspitzen von Union und SPD. „Ihnen wird hierüber die Sicherheit geboten, die sie benötigen, um sich an den Kauf der ersten eigenen und gemeinsamen Wohn-Immobilie heranzutrauen. Und Wohneigentum ist heutzutage die beste Altersvorsorge“, führt Hamilton Geschäftsführer Hillmann weiter fort.
Finanziell gesehen kann die neue Förderung bei einem Kreditvolumen von 100.000 Euro bis zu 24 Prozent Kreditratenvorteil bringen. Aus Sicht des IVD sollte darüber hinaus das Baukindergeld mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer verknüpft werden. „Das wäre das ehrlichste und einfachste Instrument der Wohneigentumsförderung“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.
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