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Als DEKRA und TÜV Rheinland Personenzertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

1. Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch
2. Erstellung von Marktexpertisen/Kurzgutachten

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen bezeichnen sich so. Die Qualifikation eines Sachverständigen muss sich durch überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Sachbereich auszeichnen. Im Gegensatz zu anderen Beratungsberufen (wie z.B. Rechtsanwälten), welche ihr Arbeitsergebnis auf die Bedürfnisse ihres Mandanten abstellen, hat der Sachverständige das Ergebnis seiner Arbeit – unabhängig von den Ergebniswünschen seiner Auftraggeber unparteiisch und objektiv zu ermitteln.

Aus diesem Grunde wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von seinen Auftraggebern gefordert. Einen qualifizierten Sachverständigen erkennen Sie an seiner Zertifizierung und dem Siegel des Institutes der die Personenzertifizierung ordentlich abgenommen hat. Dies können z.B. der TÜV oder die DEKRA sein. Des Weiteren kann die ordentliche Prüfung im Rahmen seiner Bestellung (durch die IHK oder auch Architekten- oder Ingenieurkammer) zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen. In beiden Fällen werden die Sach- u. Fachkenntnisse regelmäßig geprüft.

1. Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch
  • Trennung/Scheidungsfolgen
  • Ermittlung für Testament und Erbauseinandersetzung
  • Verkaufsplanung des eigenen Objektes
  • Gutachtenerstellung für gerichtliche Auseinandersetzung
  • zur Vorlage bei Finanz-und Steuerbehörden
2. Erstellung von Marktexpertisen/Kurzgutachten
  • Marktwertermittlung für Kaufobjekte
  • Marktwertermittlung für Verkaufsobjekte
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