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Wohn-Riester

  • Eigenheim für den Ruhestand schaffen
  • Riester-Vermögen zählt als Eigenkapital
  • Verwendung der Zulagen für die Tilgung

Steuervorteile

Zum 1. Januar 2008 trat das neue Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Wohn-Riester, in Kraft. Damit wurden zwei in Deutschland beliebte Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge verbunden: Die Vorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum und die staatlich geförderte private Rentenvorsorge im Rahmen der Riester-Rente.

Kurz gesagt – Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken oder die Riester-Zulagen in die Tilgung des laufenden Immobilienkredites fließen lassen. Bedingung ist jedoch, dass die Immobilie selbst als Hauptwohnsitz genutzt wird und in Deutschland liegt.

Was wird mit Wohn-Riester gefördert?

Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Wohneigentums Genossenschaftsanteile: Sofern Sie in einer Genossenschaft wohnen, ist auch der Erwerb (weiterer) Anteile förderungsfähig.

Riester-Bausparvertrag

Das Riester-Bausparen ist in erster Linie für zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben gedacht. Die Wartezeit bis zur Realisierung des Vorhabens wird für das Ansparen des Riester-Bausparvertrages genutzt. Später kann das angesparte Bausparkapital vollständig für den Kauf, Bau oder für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet werden. Auch eine Teilentnahme bis zu 75 % des Bausparvermögens ist zulässig. Als Folge werden mit den Riesterzulagen auch Immobiliendarlehen getilgt.

Wohn-Riester-Darlehen

Das Wohn-Riester-Darlehen ist ein Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Die Tilgungsleistungen sind damit förderungsfähig. Das heißt, die Zulagen aus der Riester-Förderung fließen bei dem Wohn-Riester-Darlehen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung mit ein. Dadurch erfolgt eine schnellere Entschuldung. Bei dem Wohn-Riester-Darlehen handelt es sich konkret um ein Annuitätendarlehen.

Der Zinssatz wird für die Laufzeit fest vereinbart. Die monatliche Rate bleibt konstant. Durch die Riester-Zulagen erfolgt die Tilgung schneller. Das Wohn-Riester-Darlehen kann auch mit öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.

In welcher Höhe erfolgt die Wohn-Riester-Förderung?

Die Höhe der Förderung bei Wohn-Riester entspricht der ganz normalen Riester-Rente-Förderung. Um die volle Riesterförderung zu erhalten, muss der Riester-Rente-Sparer jährlich mindestens 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in einem Riester-Vertrag ansparen. Der Staat beteiligt sich an dem Mindestbeitrag der Riester-Rente mit einer jährliche Grundzulage von 154 € für Ledige bzw. 308 Euro für Verheiratete. Für jedes Kind wird zusätzlich eine jährliche Riester-Förderung in Form einer der Kinderzulage in Höhe von 185 € gewährt. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, zahlt der Staat eine Zulage in Höhe von 300 € pro Jahr.

Wer profitiert besonders von Wohn-Riester?

Die steuerfinanzierte Förderung macht die Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt besonders für Familien, deren Kinder nach dem 31.12.2007 geboren wurden. Die Kinderzulage beträgt hier 300 €.

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