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Achtung: Sollzinsbindung der KfW Bank entfällt

Erstellt von Carsten Hillmann An 8. März 2018
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Wer bauen und sich die günstigen Konditionen der KfW-Bank sichern will, sollte sich beeilen: ab dem 16. April 2018 entfällt die bisher im Programm angebotene Sollzinsbindung von 20 Jahren. Somit bietet die KfW ab dem 17. April einheitlich nur noch 10 Jahre als Zeitraum für eine Sollzinsbindung an.

Und auch die Bereitstellungszinsfreie Zeit wird von 12 Monaten auf sechs Monate gekürzt. Betroffen sind davon die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Wer also mit dem Abrufen seines Darlehens länger braucht, muss ab dem 7. Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro Monat zahlen.

Düster sieht es in puncto kostenfreien Sondertilgungsoption aus. Diese wird ab dem 17. April komplett gestrichen. Bauherren können ihre Darlehen dann nur noch nach Zustimmung durch die KfW und Zahlung einer individuellen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig, sprich innerhalb der Sollzinsbindung, tilgen.

Wer allerdings bis zum 16. April eine Förderung beantragt, sichert sich die alten Produktbedingungen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Sprechen Sie uns an: 030. 69 209 8561

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