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Neue Regelungen zum Bauvertragsrecht

Erstellt von Carsten Hillmann An 12. Januar 2018
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Alle Jahre wieder: Zum 1. Januar sind die Gesetzes-Änderungen- und Anpassungen im BGB in Kraft getreten. Darunter finden sich auch einige Neuerungen für Bauherren und Immobilienkäufer. So wurde im Bauvertragsrecht beispielsweise die Position von privaten Bauherren gegenüber Bauunternehmen gestärkt. Sie können ab sofort von dem neu eingeführten 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und innerhalb dieser Frist von einem Bauvertrag zurücktreten. Neu ist auch, dass Bauunternehmen für den Bau eines Hauses vom Bauherren maximal 90% des vereinbarten Gesamtpreises als Abschlagszahlung verlangen dürfen.

Und auch bei Wohn-Riester gibt es positive Entwicklungen für Eigentümer. Wer bei der Verwirklichung seines Wohntraums auf die staatliche Riester-Förderung setzt, kann sich seit 1. Januar 2018 über eine höhere Zulage freuen. Diese ist von 154 Euro auf 175 Euro angehoben worden.

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